Die grundlegenden Regelungen zur Regionalplanung und zu den Planungsgemeinschaften beinhaltet Abschnitt 2 des Landesplanungsgesetzes.
Die Planungsgemeinschaft Region Trier ist eine kommunal verfasste Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Gesetzliche Organe der Planungsgemeinschaft sind:
- die Regionalvertretung und
- der Regionalvorstand.
Die Regionalvertretung hat zwei Fachausschüsse eingesetzt:
- Fachausschuss 1: Raumordnung,
- Fachausschuss 2: Regionalentwicklung.
Die Sitzungen der Organe und Gremien sind öffentlich. Die Sitzungstermine werden im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz und auf dieser Website bekanntgemacht.
Die Satzung der Planungsgemeinschaft Region Trier finden Sie hier.
Die Geschäftsordnung der Regionalvertretung finden Sie hier.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 finden Sie hier.
Eine Lesefassung des Landesplanungsgesetzes (Stand 24.11.2015) finden sie hier.
Eine Lesefassung des Raumordnungsgesetzes (Stand 28.09.2023) finden Sie hier.
Das am 29.11.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23.05.2017 finden Sie hier.